Die Offene Ganztagsbetreuung und die integrierte Zusatzbetreuung

An der Aplerbecker-Mark-Grundschule sind zwei Betreuungsformen unter einem Dach etabliert. Damit kommt die Schule den unterschiedlichen Betreuungsbedarfen entgegen. Beide Betreuungsformen liegen in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund (EKK).

Die offene Ganztagsbetreuung (OGS)

Die Offenen Ganztagsbetreuung bietet eine verlässliche Betreuung der Schüler*innen in der Zeit von 7.15 Uhr - 8.45 Uhr (Frühbetreuung) und von 11.45-16.00 Uhr (Hauptbetreuungszeit). Insgesamt stehen 230 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die monatlichen Elternbeiträge für dieses Angebot sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder, so ist in der Regel nur der höchste Beitrag für ein Kind zu entrichten. Die Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund finden Sie im Downloadbereich. 

Die integrierte Zusatzbetreuung (früher Eulennestbetreuung)

Die integrierte Zusatzbetreuung kann erfreulicherweise über das Schuljahr 2026/27 hinaus weitergeführt werden. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz wurde vor den Weihnachtsferien 2023/24 gefasst.  Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

Die integrierte Zusatzbetreuung bietet Platz für maximal 40 Kinder, die gemeinsam mit den OGS-Kindern betreut werden. Im Vergleich zur Offenen Ganztagsschule (OGS) sind die Betreuungszeiten und Angebote etwas eingeschränkter.

Die integrierte Zusatzbetreuung bietet die  Möglichkeit der Teilnahme an der Frühbetreuung von 7.15 Uhr bis 8.45 Uhr sowie nach dem Unterricht eine Betreuungszeit bis maximal 14.00 Uhr. Die Teilnahme am Mittagessen für "Kaltesser" ist verpflichtend, während die Teilnahme an der Warmverpflegung der OGS leider nicht möglich ist.

Ferienbetreuung kann ausschließlich in den Sommerferien (über einen Zeitraum von 3 Wochen an der eigenen Schule) in Anspruch genommen werden. Betreuungskinder haben die Möglichkeit, an der Hausaufgabenbetreuung der OGS teilzunehmen, während die Teilnahme an den AGs der OGS nicht vorgesehen ist.

Ab dem Schuljahr 2023/24 werden auch die Beiträge für die integrierte Zusatzbetreuung von der Stadt Dortmund festgelegt. Informationen hierzu finden Sie in der Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund im Downloadbereich.

 

OGS und integrierte Zusatzbetreuung im Vergleich (zum Vergrößern anklicken)

OGS Zusatzbetreuung