Über die Schule
-
Basketball-Grundschulwoche 2024
In diesem Schuljahr nimmt unsere Schule an der Basketball-Grundschulwoche teil. Im Rahmen des Sportunterrichts lernen unsere Schülerinnen und Schüler die Sportart Basketball kennen. Sie sammeln positive Bewegungserlebnisse und Erfahrungen in den Bereichen Koordination und Gesundheit, erlernen wichtige Grundtechniken und erproben erste kleine Basketball-Spielformen. Unterrstützt werden Kinder und Lehrkräfte durch ehrenamtliche Trainer der Basketball-Abteilung des ASC09 Dortmund. Die Basketballwoche ist ein sehr erfolgreiches Projekt des DBB (Deutscher Basketballbund) in Kooperation mit der Krankenkasse Vivida Bkk. Wir bedanken uns bei unserem Kooperationspartner, dem ASC 09 Dortmund für die tatkräftige und fachkundige Unterstützung.
-
Bildung in Schrift und Sprache (BISS)
Die Aplerbecker-Mark-Grundschule arbeitet im Rahmen des NRW-Projektes BISS (Bildung in Schrift und Sprache) beim Schultransfernetzwerk 6.2. Experten für das Lesen mit und ist 2022 von der BISS-Akademie für diesen Einsatz ausgezeichnet worden.
BiSS-Transfer ist eine Bund-Länder-Initiative mit dem Ziel, Schulen wissenschaftlich erprobte Konzepte für eine durchgängige Sprachbildung, Diagnostik sowie Lese- und Schreibförderung an die Hand zu geben. Die aktuell etwa 150 teilnehmenden Schulen in NRW arbeiten dabei in lokalen Schulnetzwerken zu unterschiedlichen Themenbereichen der Sprachbildung zusammen. Koordiniert wird BiSS-Transfer durch die BiSS-Akademie NRW.
-
Die Pausenhelfer
Wenn sich viele Kinder in den Hofpausen auf dem Schulhof bewegen und miteinander spielen kann es auch einmal zu kleineren Rangeleien oder anderen Konflikten kommen. Gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler brauchen dann jemanden, der unterstützend eingreift, tröstet, im Streitfall mit den Kindern spricht und eine Lösung sucht. Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen die Pausenhelfer. Als Gleichaltrige haben sie oft einen noch besseren Zugang zu den Kindern als die aufsichtführenden Lehrkräfte. Wer Pausenhelfer werden möchte muss einige "Einstellungsvoraussetzungen" mitbringen. Besonders etwas ältere Mädchen und Jungen, meist aus dem vierten Schuljahr, werden als Pausenhelfer ausgewählt. Desweiteren wird von ihnen erwartet, dass sie verantwortungsvoll, hilfsbereit und natürlich gerecht sind. Eine schwierige Aufgabe, auf die die Mädchen und Jungen vorbereitet werden müssen. Die Lehrerin Frau Roes bildet unsere Pausenhelfer aus und ist Ansprechpartnerin, wenn die Pausenhelfer selbst einen Ratschlag oder Unterstützung brauchen.
-
Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen
Schulleitung
Lehrkräfte
Die Klassenlehrerinnen
Klasse 1a: Frau Szwed
Klasse 1b: Frau Kurrat
Klasse 1c: Frau Hallmann
Klasse 1d: Frau KehseKlasse 2a: Frau Klammer
Klasse 2b: Frau Eisenblätter
Klasse 2c: Frau Neumann
Klasse 2d: Frau HausherrKlasse 3a: Frau Gregor
Klasse 3b: Frau Daute
Klasse 3c: Frau Walter
Klasse 4a: Frau Fobbe
Klasse 4b: Frau Dörnen
Klasse 4c: Frau MausWeitere Lehrerkräfte sind:
Frau Conrad
Frau Reinecke
Herr Klein
Frau Thater
Frau Schweizer
Frau Weiß
Sonderpädagoginnen
Frau Roes
Sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase
Frau Schnieder
Lehramtsanwärterin
Frau Dirkwinkel
Offener Ganztag und integrierte Zusatzbetreuung
Frau Badke (Leitung)
N.N. (Stellvertreterin)Sekretariat
Schulsekretärin: Frau Leiß
Öffungszeiten des Sekretariats: Mo-Fr: 7:30-12:30 Uhr
Tel: 0231.50 20520
email: Sekretariat
Hausmeister
Hausmeister: Herr Burbach
-
Schul-ABC
{accordion title="A - Anmeldung" open="false"}
Die Erziehungsberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendendes Kind in der Regel in der ersten Novemberwoche eines jeden Schuljahres an der Grundschule an. Den genauen Termin der Anmeldewoche legt der Schulträger fest. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich durch die Stadt Dortmund über die Anmeldetermine informiert. Nach Erhalt dieses Schreibens verabreden die Erziehungsberechtigten einen Anmeldetermin mit dem Sekretariat (0231/ 50 20520)
{accordion title="B - Beurlaubung"}
Ein Schulkind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Klassenlehrerin, ab 4 Tagen bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Schulfereien dürfen Schüler*innen nur in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.
{accordion title="Bücherei im Eulennest"}
Im Dachgeschoss der Schule ist die Eulennestbücherei untergebracht. Hier können sich unsere Schüler*innen Bücher ausleihen oder aber während der Öffnungszeiten und in den Klassenlesezeiten in der gemütlichen Leseecke schmöckern.
Buchausleihe: zu den von der Klassenlehrerin angebotenen ZeitenFür die Ausleihe wird ein kostenloser Leserausweis benötigt, der bei der Klassenlehrerin beantragt werden kann (Nutzungsordnung und Antragsformular im Downloadbereich)
{accordion title="C - Chor"}
Gemeinsames Singen macht Spaß und stärkt das Wir-Gefühl. Unser Schulchor probt mittwochs in der 7. Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 2, 3 und 4 dürfen im Chor mitsingen. Besondere Highlights sind die regelmäßig stattfindenden Auftritte und Musicals.
{accordion title="E - Elternarbeit"}
Um das Schulleben vielfältig und anregend zu gestalten, ist die Schule auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Deshalb sind Sie immer gern gesehen und willkommen. Gremien der demokratischen Schulgemeinschaft sind die Klassen- und Schulpflegschaft sowie die Schulkonferenz. In allen Gremien können die Erziehungsberechtigten mitwirken und mitentscheiden.
{accordion title="Elternsprechtag"}
Die Schule bietet zwei Elternsprechtagswochen im Schuljahr an, zu denen die Erziehungsberechtigten schhriftlich eingeladen werden. Jeweils am Montag sowie an anderen mit der Klassenlehrerin abgestimmten Tagen in der Sprechtagswoche haben alle Erziehungsberechtigten Gelegenheit, mit den Klassen- und Fachlehrerinnen zu sprechen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
{accordion title="F - Förderverein"}
Der Förderverein „Freunde und Förderer der Aplerbecker-Mark-Grundschule“ wird von engagierten Eltern der Schule geführt. Die gute Ausstattung der Aplerbecker-Mark-Grundschule mit Lern- und Lehrmaterialien ist zu großen Teilen dem Förderverein zu verdanken. Anschaffungen werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Erlöse aus Schulfesten sowie anderer schulischer Veranstaltungen finanziert.
Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft im Förderverein finden Sie im Downloadbereich.{accordion title="Fundsachen"}
Fundsachen wie Turnbeute, Mützen und Jacken sammelt unser Hausmeister, Herr Burbach. Sollte Ihr Kind etwas in der Schule liegen gelassen oder verloren haben, hilft Herr Burbach gerne weiter.
{accordion title="H - Handys und Smartwatches"}
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Schulen dazu aufgefordert, eine verbindliche Handynutzungsordnung zu erstellen. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern und zugleich einen geschützten Lern- und Lebensraum für alle Kinder sicherzustellen.Unsere Schule möchte mit dieser Regelung einen ausgewogenen Weg finden zwischen der Förderung des pädagogischen Lernens mit digitalen Medien und dem Schutz vor Ablenkung, Störungen und Risiken der digitalen Welt.
Die Handynutzungsordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:- Förderung des Lernens mit digitalen Medien: Kinder sollen digitale Geräte sinnvoll und zielgerichtet im Unterricht einsetzen können.
- Vermeidung von Ablenkung und Störungen: Der Unterricht und das soziale Miteinander sollen frei bleiben von unnötigen Unterbrechungen.
- Schutz der Persönlichkeitsrechte: Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur im pädagogischen Kontext und mit Zustimmung erfolgen.
- Prävention von Cybermobbing und Förderung digitaler Verantwortung: Kinder sollen lernen, respektvoll und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen.
- Rechtssicherheit für Schule und Eltern: Klare Regeln schaffen Transparenz und Verlässlichkeit im Schulalltag.
Die Handynutzungsordnung wurde am 09. Oktober 2025 in folgender Fassung von der Schulkonferenz beschlossen.
Handynutzungsordnung
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz, Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Schulbetriebs und der gesamten Betreuungszeit am Nachmittag müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und in der Tasche aufbewahrt werden. Das Telefonieren auf dem Schulgelände mit den entsprechenden Geräten ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.
2.2 Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern mit Hilfe der Schultelefone kontaktieren.Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (Diabetes), erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Diese Geräte dürfen jedoch ausschließlich zur Überwachung des Gesundheitszustandes genutzt werden.
Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Mitarbeitende der Betreuungsformen sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu notwendigen Unterrichtszwecken im Klassenraum und dem Schulgelände nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyverordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.Verstoß Maßnahme
Erstmalige Missachtung der Regeln: I.d.R. Ermahnung durch Lehrkraft und ggf. Elternkontakt
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung: I.d.R. Elternkontakt
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen (Audio, Video oder Bild), Telefonate und heimliches Mithören): Elternkontakt, Information an die Schulleitung und individuelles Verbot der Mitnahme digitaler Geräte
Nutzung in Prüfungssituationen: Wertung als Täuschungsversuch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte): Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird bei Abänderungen durch die Schulkonferenz geprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.{accordion title="Hausaufgaben"}
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Die Kinder bekommen in der Regel täglich Hausaufgaben. Diese sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
für die Jahrgänge 1 und 2 in 30 Minuten
für die Jahrgänge 3 und 4 in 45 MinutenAlle Schüler führen ein Hausaufgabenheft oder erhalten einen Hausaufgaben-Wochenplan.
Sollten Schüler mit den angegebenen Zeiten zur Erledigung ihrer Hausaufgaben auch nach konzentrierter und zielgerichteter Arbeit nicht auskommen, so bitten wir um eine Benachrichtigung seitens der Eltern im Hausaufgabenheft oder in der Postmappe. Die Überprüfung der Hausaufgaben obliegt den Eltern.{accordion title="Hausschuhe"}
In der Schule tragen alle Kinder aus Gründen der Sauberkeit in den Klassen Hausschuhe.
{accordion title="G - Gemeinsames Lernen"}
In unserer Schule lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam. Unterstützt werden die Kinder von zwei Sonderschullehrkräften.
{accordion title="I - Infektionsschutz" }
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes wie Masern, Scharlach, Röteln, Läuse etc. umgehend der Schule zu melden. Eine Übersicht über alle meldepflichtigen Krankheiten erhalten die Erziehungsberechtigten vor der Einschulung. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich.
{accordion title="K - Klassenpflegschaftssitzungen" }
Innerhalb der ersten Wochen im Schuljahr finden in allen Jahrgängen die Klassenpflegschaftssitzungen statt. Die Lehrerinnen informieren die Eltern über Lerninhalte, Termine und alle wichtigen Dinge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Eltern wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus ihren Reihen, die als Verbindungsglied zwischen Schule und Eltern dienen. Der/die Vorsitzende lädt zu weiteren Klassenpflegschaftsabenden ein.
{accordion title="Krankmeldung"}
Für die Krankmeldung Ihres Kindes nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter im Sekretariat (0231 50 20520). Geben Sie bitte auch an, wenn Sie Ihr Kind für die OGS und Zusatzbetreuung entschuldigen möchten. Zusätzlich zur mündlichen Information wird ab dem ersten Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten benötigt. Bei Erkrankung vor oder im Anschluss an die Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Nutzen Sie gerne unser
{phocadownload view=file|id=27|text=Entschuldigungsformular|target=s}
{accordion title="M - Mobilitätskonzept" }
Das Verkehrszähmer-Programm ist ein ganzheitliches Schulwegkonzept für Grundschulen. Ziel ist, dass wieder mehr Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Spielerisch lernen sie selbstständig, sicher und eigenverantwortlich mobil zu sein. Das Programm leistet so einen Beitrag zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.
-
Schulgarten
Unser Schulgarten ist ein lebendiger Lernraum, in dem Natur, Umwelt und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt stehen. Hier können unsere Schülerinnen und Schüler die Natur hautnah erleben und lernen, wie sie aktiv zum Umweltschutz beitragen können. -
Soziales Lernen - Erziehung zur Friedfertigkeit
Solidarität und Geborgenheit erleben, Verantwortung übernehmen, ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln - dies sind Ziele, die wir mit dem übergeordneten Bildungsziel „Friedensfähigkeit" verbinden. Erreichen können wir diese Ziele nur, wenn Schülerinnen und Schüler lernen, für zwischenmenschliche Probleme sensibel zu werden und friedlich miteinander umgehen. So entstehen ein Problembewusstsein und eine positive Streitkultur. Im Unterricht kann das Nachdenken über die eigenen Empfindungen und das Hineinversetzen in die Mitschülerinnen und Mitschüler zum Beispiel durch Rollenspiele geschärft werden. Im Rollenspiel erproben die Schüler mögliche Lösungsansätze für einen Streit und lernen diese in realen Streitsituationen anzuwenden.
Von den Kindern erarbeitete Klassenregeln helfen das Zusammenleben zu erleichtern und bieten Orientierung. Als gemeinsame Grundlage für diese Klassenregeln hat sich die Schule auf das „Kleine Grundgesetz unseres Zusammenlebens“ geeinigt. Dabei handelt es sich um 6 Regeln, die für alle verbindlich gelten und die in den Klassen konkretisiert und mit Leben gefüllt werden.
-
Unser Leitbild
(Indisches Sprichwort)
Wir möchten diese Kinder, die klein zu uns kommen, unterstützen auf ihrem Weg groß zu werden. Wir möchten ihnen ein Handwerkszeug mit an die Hand geben, das es ihnen ermöglicht, selbst - bewusst und begründet Entscheidungen zu treffen und ihre Zukunft zufrieden zu gestalten.
In dem Wissen um all die Freuden, Wünsche, Erwartungen, Ängste, Belastungen und auch Überlastungen, die diese Kinder mit zu uns in die Schule bringen, und in der Kenntnis unseres pädagogischen Auftrages formulieren wir daher folgende Leitziele unserer gemeinsamen Arbeit. Diese Ziele werden bewusst nicht in eine Reihenfolge gestellt. Immer wieder ist ein anderes Ziel aktuell bedeutsam oder immer wieder werden mehrere Ziele im Sinne des ganzheitlichen Lernens miteinander verbunden.
Im Mittelpunkt steht dabei stets das Kind.
-
Zeugnisausgabe (Halbjahreszeugnis (JG. 3 und 4))
Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten ihre Halbjahreszeugnisse.
Nächste Veranstaltungen
Aktuelles
-
Mai 2026
-
April 2026
-
Dezember 2025
-
Oktober 2025
-
September 2025
-
Juli 2025
Kontakt
Aplerbecker-Mark-Grundschule
Schwerter Straße 269
44287 Dortmund
Telefon: 0231- 50-20520
Öffnungszeiten des Sekretariats:
montags bis freitags
7.30 – 12.30 Uhr
OGS/ Betreuung:
Telefon: 0231- 50 20532
Entschuldigungsformular.pdf
PDF-Dokument [ 77KB]
Unsere Programme und Kooperationspartner
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern erweitern wir das schulische Angebot und ermöglichen vielfältige Lern- und Unterstützungsangebote.





